Flüssiggasprüfung

Flüssiggasprüfung für Wohnmobile und Wohnanhänger

Mängel an der Flüssiggasanlage im Wohnwagen oder Wohnmobil können Menschen­leben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie deshalb Ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-, umbauen oder instand setzen und regelmäßig alle zwei Jahre durch uns prüfen. Informationen finden Sie auch auf www.dvgw.de, der Webseite der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.

Die bestandene Gasprüfung nach DIN DVGW G607 und DIN EN 1949, ist für Sie eine gute Voraussetzung für ein sicheres Betreiben Ihrer Anlage. Das kann im Schadensfall für die Versicherung relevant sein. Zu Bedenken ist auch, dass immer mehr Campingplätze ohne gültige Abnahme die Nutzung untersagen. Schlußendlich aber steht Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen im Vordergrund!

Bei der Erstabnahme bekommen Sie von uns ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten. Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch eingetragen. Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht.

Gassystemeinbauprüfung und wiederkehrende Gasprüfung bei Kraftfahrzeugen

Prüfungen an Gasanlagen von Verbrennungsmotoren: In § 41a (5) StVZO wird die Prüfung von Gasanlagen geregelt. Hierdurch soll erreicht werden, dass notwendige Standards bei der Benutzung der Gasanlagen in Kraftfahrzeugen eingehalten werden. Es sind folgende Prüfungen vorgeschrieben:

Gassystemeinbauprüfung (GSP)

Falls Sie Ihr Kraftfahrzeug mit einer Gasantriebsanlage nachrüsten, muss eine Gassystemeinbauprüfung durchgeführt werden.

Gasanlagenprüfung (GAP)

Nach jeder Reparatur an der Gasantriebsanlage und nach Zwischenfällen wie einem Unfall oder Brand muss eine GAP durchgeführt werden.

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)

Im Rahmen der periodischen Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges mit Gasanlage ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung notwendig. Die Durchführung einer GWP ist nicht erforderlich, wenn eine GSP oder GAP max. 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.

Alle Untersuchungen finden in unserer Husumer KFZ-Prüfstelle der KÜS statt.

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